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Neues zum Erwerb von Code 79.01 und Code 79.02


Bei der Ausbildung zum Code 79.01 (zweirädrige Kraftfahrzeuge wie Mofa) und zum Code 79.02 (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Mopedautos, Quads, ATV, auch Invalidenfahrzeuge) sind Details zu beachten.


  • Beim gemeinsamen Erwerb beider Codes AM 79.01 und AM 79.02 muss die theoretische Ausbildung (6 Unterrichtseinheiten, Prüfung) nur einmal absolviert werden.
  • Am Übungsplatz müssen auf beiden Fahrzeugarten jeweils 6 UE abgelegt werden.
  • Die Praxis im öffentlichen Verkehr mit 2 UE braucht nur mit dem Motorfahrrad absolviert werden. Wird nur ein Code erworben, muss der Fahrschüler mit dem betreffenden Fahrzeug die 2 UE im öffentlichen Verkehr machen.
  • Bei der Ausdehnung vom Motorfahrrad auf das vierrädrige Leichtkraftfahrzeug (von Code 79.01 auf Code 79.02) kommt eine Erleichterung zum Tragen. Es sind nur 6 UE am Übungsplatz zu absolvieren (ohne Fahren im öffentlichen Verkehr).
  • Umgekehrt müssen bei Ausdehnung des Codes 79.02 auf den Code 79.01 mit dem Motorfahrrad zusätzlich zu den 6 UE am Übungsplatz auch die 2 UE im öffentlichen Verkehr absolviert werden (keine Erleichterung).
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