Fahrlehrer*innen-Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Der Beruf als Fahrlehrer

  • Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
  • Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung:
  • Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder 
  • Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.


Der Beruf als Fahrschullehrer

  • Ein staatlich geprüfter Fahrschullehrer ist zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) an Fahrschulen berechtigt.
  • Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahr(schul)lehrer-Prüfung:
  • Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
  • Reifezeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist.


KURSUMFANG / LEHRSTOFF:

  • Theoriekurs Fahrlehrer:

Abschnitte aus STVO, KFG, KDV, FSG

Gefahrenlehre

Fahrphysik Fahrzeugtechnik

Aufbau des praktischen Lehrplanes

Allgemeine Rechtskunde

Pädagogok 1 u. Lernpsychologie

Grundlagen Berufsrecht

  • Praxiskurs Fahrlehrer:

Übungen aus dem praktischen Lehrplan 

Mitfahren und Selbstfahren bei Schulfahrten*

*(kann auf Wunsch auch bei anderen Fahrschulen erfolgen)

Zusatzkurs Fahrschullehrer:

Pädagogik 2: Grundsätze der Unterrichtsgestaltung 

Unterrichtsübungen: Vorbereitung u. Durchführung des Vortrags

Mathematik-°©‐Vorbereitung: mathem. Grundlagen f. Kursteilnehmer ohne Matura

Fachrechnen: Grundlagen u. Rechenbeispiele aus der Mechanik

Lernunterlagen:

Lernunterlagen zu den einzelnen Abschnitten sind im Paketpreis enthalten. Empfehlung der Fahrlehrer-°©‐Schule: „ARBÖ“–KFG/STVO/FSG Extra-°©‐Kosten ca. € 70.-°©‐

 


Angebot zu den Ausbildungen finden Sie unter dem Punkt DOWNLOADS


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