Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung
Der Beruf als Fahrlehrer
- Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.
- Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahrlehrer-Prüfung:
- Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
- Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder
- Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
- Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Der Beruf als Fahrschullehrer
- Ein staatlich geprüfter Fahrschullehrer ist zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) an Fahrschulen berechtigt.
- Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Fahr(schul)lehrer-Prüfung:
- Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren
- Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder Nachweis von 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminares der betreffenden Klasse (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C, E und F möglich). Die nachgewiesene Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
- Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, d.h. der Bewerber darf in den letzten Jahren nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
- Reifezeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mind. 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrages erforderlich ist.
KURSUMFANG / LEHRSTOFF:
- Theoriekurs Fahrlehrer:
Abschnitte aus STVO, KFG, KDV, FSG
Gefahrenlehre
Fahrphysik Fahrzeugtechnik
Aufbau des praktischen Lehrplanes
Allgemeine Rechtskunde
Pädagogok 1 u. Lernpsychologie
Grundlagen Berufsrecht
- Praxiskurs Fahrlehrer:
Übungen aus dem praktischen Lehrplan
Mitfahren und Selbstfahren bei Schulfahrten*
*(kann auf Wunsch auch bei anderen Fahrschulen erfolgen)
Zusatzkurs Fahrschullehrer:
Pädagogik 2: Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
Unterrichtsübungen: Vorbereitung u. Durchführung des Vortrags
Mathematik-°©‐Vorbereitung: mathem. Grundlagen f. Kursteilnehmer ohne Matura
Fachrechnen: Grundlagen u. Rechenbeispiele aus der Mechanik
Lernunterlagen:
Lernunterlagen zu den einzelnen Abschnitten sind im Paketpreis enthalten. Empfehlung der Fahrlehrer-°©‐Schule: „ARBÖ“–KFG/STVO/FSG Extra-°©‐Kosten ca. € 70.-°©‐
Angebot zu den Ausbildungen finden Sie unter dem Punkt DOWNLOADS